Besonders in diesen Tagen kann es vorkommen, dass Sie Bestellungen aufgrund der Corona-Pandemie stornieren und zurückerstatten müssen. Dabei handelt es sich auch häufig um Bestellungen aus dem 2. Halbjahr 2020, in dem die Mehrwertsteuer vorübergehend angepasst war (16 % statt 19 % oder 5 % statt 7 %).
Wenn Sie eine dieser Bestellungen nur anteilig zurückerstatten möchten, da z. B. ein Teil der Kursstunden stattgefunden hat, können Sie dazu ein Gebührenprodukt verwenden, in dem Sie Ihren Einbehalt eintragen.
Neu dabei ist, dass Sie jetzt auch den passenden Steuersatz für das Gebührenprodukt wählen können. Anhand des Bestelldatums wird erkannt, welcher Steuersatz zum Zeitpunkt der Bestellung galt. So können Sie dann wählen, ob Sie das Gebührenprodukt ebenfalls mit dem damals geltenden Steuersatz verwenden möchten, oder mit dem derzeit aktuellen.