Resultat:
Für die gleiche Leistung am gleichen Tag ergibt sich also eine Differenz von 0,10 EUR pro Ticket, je nach Buchungsdatum. Dies gilt analog natürlich auch für Leistungen die mit 19% MwSt. besteuert sind.
Fazit:
Es wäre daher in der Tat eine Überlegung, die Tickets für den 01.07.2020 und später auch wirklich erst am 01.07.2020 in den Verkauf zu geben (was man über die Einstellungen in der BÄDER SUITE erreichen kann), um diesen zu erwartenden Effekt zu vermeiden. Hingegen würde vieles dafür sprechen, das komplette Jahr 2021 bereits im Dezember 2020 buchbar zu machen, um den MwSt. Vorteil für weitere 12 Monate mitzunehmen, was in Summe dann einen beträchtlichen Betrag ausmachen dürfte.
Rechtliche Grundlage:
Während bei vereinnahmten Entgelten § 13 Abs. 1 Nr. 1 b) UStG besagt, dass die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind (dies wäre insoweit in dem obigen Beispiel eindeutig der Juni bzw. der Dezember 2020), gilt bei vereinbarten Entgelten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 a) UStG der Grundsatz, dass die Umsatzsteuer dort in dem Zeitpunkt entsteht, in welchem die Leistung ausgeführt worden ist (wäre in dem Beispiel oben grundsätzlich als tatsächlich der Juli bzw. der Januar 2021).
Jetzt das große ABER: Unter § 13 Abs. 1 Nr. 1 a) S. 4 UStG wird die große Ausnahme normiert:
"Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist."
Der Gesetzgeber geht in dem Falle einer Sofortzahlung für eine noch zu erbringende Leistung also gleichwohl davon aus, dass die Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Vereinnahmung entsteht, was wiederum der Juni respektive der Dezember in den Beispielen oben wäre.
Ob man hier mit einem Anwendungserlass oder nachträglichen Änderungen seitens der Finanzbehörden rechnen kann, ist derzeit noch nicht absehbar. Sobald sich bei dieser Thematik neue Erkenntnisse ergeben, werden wir Sie in weiteren Newslettern darüber informieren.