20.07.2016 - Widerrufsrecht
Eine Frage, die viele Badbetreiber und Verwalter von Schwimm- und
Aquakursen derzeit beschäftigt. Wir möchten Ihnen hier gerne mehr
Sicherheit geben und haben Herrn Rechtsanwalt Steffen Wilde,
Lehrbeauftragter für Internetrecht an der Hochschule Niederrhein und der
Technischen Hochschule Köln, befragt. Seine juristische Einschätzung
lautet:
"Gemäß
§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen
[…] zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen
spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Verträge über
Schwimmkurse, wie sie von den Verwendern des COURSE MANAGER
(Schwimmbäder & Thermen) gegenüber Verbrauchern angeboten werden,
sind hierunter zu fassen.
Unabhängig von dem Nichtbestehen
des Widerrufsrechts sind die Verbraucher vollumfänglich nach den
gesetzlichen Vorschriften zu informieren. Auch darüber, dass eben kein
Widerrufsrecht besteht.
Diese Information ist zwingend
vorzunehmen, das Unterlassen einer entsprechenden Information kann zu
einer kostenpflichtigen Abmahnung führen."
Was bedeutet das für Sie?
Für die (Online-)Buchung von Schwimm- und Aquakursen besteht kein
Widerrufsrecht. Wichtig ist, dass Sie Ihre Kunden darüber informieren,
und einen entsprechenden Passus in Ihre AGB aufnehmen. Sollten Sie dies
versäumen, besteht die Gefahr, abgemahnt zu werden. Eine Formulierung
für Ihre AGB könnte z. B. so aussehen, wie von Rechtsanwalt Steffen
Wilde vorgeschlagen:
"Gemäß § 312g
Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen […] zur
Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen
spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht."
Unser Experte:
Wir danken Rechtsanwalt Steffen Wilde für seine Einschätzung!
Gerne
können Sie die Kanzlei WILDE.Rechtsanwälte in Köln beauftragen, wenn
Sie eine individuelle Unterstützung wünschen. Hier können Sie sich über
das Leistungsspektrum der Kanzlei informieren und Kontakt aufnehmen:
wilde-rechtsanwaelte.de