EU-Datenschutzgrundverordnung
Für Ihre Kunden
Am 25. Mai 2018 wird die neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verpflichtend. Ihr Ziel ist es, die Datenschutzrechte für personenbezogenen Daten von EU-Bürgern zu vereinheitlichen und zu stärken.
In den letzten Monaten haben wir schon die wichtigsten Anpassungen vorgenommen, damit die BÄDER SUITE der EU-DSGVO gerecht wird.
Diese können Sie
hier gerne noch einmal nachlesen.
Diesen Monat wurden nun die letzten Arbeiten abgeschlossen. Ab sofort müssen die Kunden schon bei der Registrierung (laut EU DSGVO: zum Zeitpunkt der Erhebung) bestätigen, dass sie die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert haben.
Neu ist auch, dass die Kunden, sobald eine neue Datenschutzerklärung hochgeladen wurde, diese wiederum nach erfolgtem Login akzeptieren müssen.
Wurden die Datenschutzbestimmungen oder die AGB im Adminbereich neu hochgeladen, erhält der Kunde nach dem Login diese Anzeige.
Hinweis:
Auch die Kunden, die zu Ihnen ins Bad oder in die Therme kommen und einen Kurs vor Ort buchen möchten, müssen durch den Kassenmitarbeiter bestätigen lassen, dass sie die Datenschutzbestimmungen gelesen haben und diese akzeptieren.
Deshalb ist es notwendig, die Datenschutzbestimmungen für Ihre Kunden vor Ort gut sichtbar auszulegen oder aufzuhängen. Um einem Neukunden genug Zeit zum Lesen der Datenschutzhinweise einzuräumen, empfiehlt es sich, die Datenschutzhinweise nicht direkt an der Kasse, sondern an anderer Stelle zu platzieren.